+49 (0) 3334 81924-0 service@cartheia-solarcarport.de
de en

Fördermöglichkeiten für CARTHEIA Solarcarports in Brandenburg

Machen Sie aus Parkflächen eine geförderte Energie- und Ladeinfrastruktur in Brandenburg

Ein CARTHEIA Solarcarport wandelt Ihren Unternehmensparkplatz in einen Stromproduzenten, inklusive optionaler Ladepunkte für Mitarbeitende und Fuhrpark.

In Brandenburg ist dafür eine eigene Landesförderung verfügbar: Erneuerbare Energien Brandenburg 2025 (ILB/MWAEK) – explizit auch für Parkplatzflächen-PV (Solarcarports) und Ladestationen in Kombination.

Förder- & Projektcheck anfragen
Landesförderung Brandenburg (ILB):

Was ist förderfähig?


1) Parkplatzflächen-PV (Solarcarport) ausdrücklich enthalten

Gefördert werden Investitionen in Parkplatzflächen-PV-Anlagen inklusive Wechselrichter und Speichersystemen. 

2) Ladestationen – wenn sie gemeinsam mit der Parkplatz-PV umgesetzt werden

Die Errichtung von Ladestationen ist förderfähig, wenn sie zusammen mit der Parkplatzflächen-PV-Anlage installiert und in Betrieb genommen werden. 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der ILB.

Was das für CARTHEIA heißt: Sie planen Solarcarport + Ladepunkte als ein integriertes Vorhaben und erhöhen damit die Förder- und Wirtschaftlichkeitslogik.

CARTHEIA Solarcarport FWA Frankfurt Oder 4

Wie hoch kann die Förderung sein?

Förderweg A

AGVO (typischer Investitionszuschuss)

  • Für die Investition (Artikel 41 AGVO): bis 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; für kleine Betriebe +20 %, für mittlere Betriebe +10 % möglich

  • Für Ladestationen im Rahmen der Maßnahme 2.1 (Artikel 36a AGVO): bis 20 %, mit möglichen Erhöhungen (u. a. KMU-Boni)

Förderweg B

De-minimis (je nach Konstellation)

  • bis zu 60 % möglich, maximal 300.000 € innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen

  • Sinnvoll, wenn eine hohe Zuschussquote angestrebt wird und die De-minimis-Grenzen ausreichend sind 

CARTHEIA Solarcarport Modell Single 2
Damit Förderung nicht verloren geht

Die wichtigsten Voraussetzungen


  • Antrag vor Vorhabensbeginn: Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden (als Vorhabensbeginn zählt u. a. der erste verbindliche Liefer-/Leistungsvertrag).

  • Bagatellgrenze: Förderung ab 20.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben. 

  • Amortisation: Förderung nur, wenn die Amortisationszeit mindestens 3 Jahre beträgt. 

  • Solarpflicht-Thema: Gefördert werden Parkplatzinvestitionen nur, wenn der Parkplatz nicht unter die Solarpflicht gemäß § 32a Abs. 2 BbgBO fällt; zudem nur einmal je Netzanschluss und Standort

So kommen Sie schnell zur belastbaren Förder-Entscheidung

1. Kurzcheck (15–30 Min.): Standort, Stellplatzanzahl, Lastprofil, Ladebedarf, Ausbauziel

2. Förderroute & Konzept: ILB (AGVO/De-minimis) + sinnvolle Bundesbausteine (KfW)

3. Wirtschaftlichkeit: Invest, Ertrag, Eigenverbrauch/Laden/Einspeisung, Amortisation

4. Umsetzung CARTHEIA: technische Auslegung, Schnittstellen (E-Technik/Ladeinfrastruktur), Realisierung

Jetzt Förder-Check anfragen

Hinweis

Förderbedingungen ändern sich. Unsere Inhalte ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im engeren Sinne. Wir unterstützen Sie mit einem praxiserprobten Vorgehen, sauberer Projektlogik und den passenden technischen Unterlagen damit Sie Förderwege korrekt nutzen können.