Machen Sie aus Parkflächen eine geförderte Energie- und Ladeinfrastruktur in Brandenburg
Ein CARTHEIA Solarcarport wandelt Ihren Unternehmensparkplatz in einen Stromproduzenten – inklusive optionaler Ladepunkte für Mitarbeitende und Fuhrpark.
In Brandenburg ist dafür eine eigene Landesförderung verfügbar: Erneuerbare Energien Brandenburg 2025 (ILB/MWAEK) – explizit auch für Parkplatzflächen-PV (Solarcarports) und Ladestationen in Kombination.
Was ist für förderfähig?
1) Parkplatzflächen-PV (Solarcarport) – ausdrücklich enthalten
Gefördert werden Investitionen in Parkplatzflächen-PV-Anlagen inklusive Wechselrichter und Speichersystemen.
2) Ladestationen – wenn sie gemeinsam mit der Parkplatz-PV umgesetzt werden
Die Errichtung von Ladestationen ist förderfähig, wenn sie zusammen mit der Parkplatzflächen-PV-Anlage installiert und in Betrieb genommen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der ILB.
Was das für CARTHEIA heißt: Sie planen Solarcarport + Ladepunkte als ein integriertes Vorhaben und erhöhen damit die Förder- und Wirtschaftlichkeitslogik.
Wie hoch kann die Förderung sein?
AGVO (typischer Investitionszuschuss)
-
Für die Investition (Artikel 41 AGVO): bis 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; für kleine Unternehmen +20 %, für mittlere +10 % möglich.
-
Für Ladestationen im Rahmen der Maßnahme 2.1 (Artikel 36a AGVO): bis 20 %, mit möglichen Erhöhungen (u. a. KMU-Boni).
De-minimis (je nach Konstellation)
-
bis zu 60 % möglich, maximal 300.000 € innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen.
-
Sinnvoll, wenn Sie eine hohe Zuschussquote anstreben und Ihr Unternehmen innerhalb der De-minimis-Grenzen ausreichend „Förder-Spielraum“ hat.
Die wichtigsten Voraussetzungen
-
Antrag vor Vorhabensbeginn: Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden (als Vorhabensbeginn zählt u. a. der erste verbindliche Liefer-/Leistungsvertrag).
-
Bagatellgrenze: Förderung ab 20.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben.
-
Amortisation: Förderung nur, wenn die Amortisationszeit mindestens 3 Jahre beträgt.
-
Solarpflicht-Thema: Gefördert werden Parkplatzinvestitionen nur, wenn der Parkplatz nicht unter die Solarpflicht gemäß § 32a Abs. 2 BbgBO fällt; zudem nur einmal je Netzanschluss und Standort.
So kommen Sie schnell zur belastbaren Förder-Entscheidung
1. Kurzcheck (15–30 Min.): Standort, Stellplatzanzahl, Lastprofil, Ladebedarf, Ausbauziel
2. Förderroute & Konzept: ILB (AGVO/De-minimis) + sinnvolle Bundesbausteine (KfW)
3. Wirtschaftlichkeit: Invest, Ertrag, Eigenverbrauch/Laden/Einspeisung, Amortisation
4. Umsetzung CARTHEIA: technische Auslegung, Schnittstellen (E-Technik/Ladeinfrastruktur), Realisierung
Hinweis
Förderbedingungen können sich ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; sie dient der Orientierung und der Projektstrukturierung.